Wann ist ein Wintergarten ein Wintergarten und wann ein Gewächshaus? Und wer bestimmt das? Mit welchem Bauplan darf ich einfach drauflos bauen und wann benötige ich eine Baugenehmigung? Mit welchen Auflagen muss ich überhaupt rechnen? Darf mein Nachbar sich einmischen? Diese und viele weitere Fragen sind unbedingt zu klären, bevor mit dem Bau des Wintergartens begonnen wird:
Vor dem Bau des Wintergartens: Baugenehmigung einholen
Ein Anbau gilt dann als Wintergarten und ist bauanzeige- bzw. genehmigungspflichtig, wenn er Verbindung zum Haus hat. Ein Glasbau, der nicht mit dem Haus verbunden ist, wird dagegen als Gewächshaus definiert und benötigt keine Baugenehmigung. Alle weiteren Richtlinien, die für die Baugenehmigung von Wintergärten und Terrassendächern eine Rolle spielen, hängen vom jeweiligen Bundesland ab und sind immer individuell mit der Kommune zu klären. Von den Nachbarn muss manchmal ein schriftliches Einverständnis vorliegen, auf jeden Fall müssen aber die Grenzmindestabstände zum Nachbarn eingehalten werden. Ein professioneller Planer kennt sich mit den wichtigsten Regelungen aus. Auch Informationen zur statischen Berechnung sowie zu Brandschutz- und Energiesparmaßnahmen müssen in vielen Regionen eingereicht werden. Am besten ist es, frühzeitig einen Fachmann in die Wintergartenplanung und den Wintergartenbau einzubeziehen. So kann sichergestellt werden, dass das Genehmigungsverfahren korrekt abläuft und alle Vorgaben des Bauamtes berücksichtigt werden. Baufluchtlinien und Abstandsflächen müssen eingehalten, Fluchtwege berücksichtigt und auch die Nachbarn befragt werden, um nur einige Punkte zu nennen.